Personen- und Sachschäden können hohe Folgekosten auslösen. Zur Haftpflichtversicherung gehört dabei nicht nur die Freistellung von berechtigten Ansprüchen: Der Versicherer prüft im vereinbarten Umfang auch die Haftungsfrage und wehrt unbegründete Forderungen ab. Für Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Händler und Dienstleister unterscheiden sich die relevanten Erweiterungen deutlich.
Entscheidend ist nicht, ob ein Produkt allgemein als wichtig gilt, sondern ob es zu Tätigkeiten, Werten, Abhängigkeiten und finanzieller Tragfähigkeit Ihres Unternehmens passt.
Gesetzliche Grundfunktion nach § 100 VVG ↗