Haftung gegenüber Dritten
Betriebs- und Berufshaftpflicht
Ein Fehler im betrieblichen Alltag kann Personen-, Sach- oder daraus folgende Vermögensschäden auslösen. Eine passend aufgebaute Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Betrieb von berechtigten Ansprüchen im vereinbarten Umfang frei. Entscheidend ist, dass Tätigkeiten und Nebenrisiken vollständig beschrieben sind.
Bei Arbeiten im Gebäude eines Auftraggebers wird eine verdeckt liegende Leitung beschädigt. Neben dem Wasserschaden fordert der Auftraggeber Ersatz für weitere Folgekosten. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, hängt unter anderem von der versicherten Tätigkeit, den Schadenarten und den vereinbarten Ausschlüssen ab.